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AGB Emitter-Cloud

I. Geltungsbereich 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von SaaS Dienstleistungen und die Bereitstellung der Softwarelösungen im Rahmen der IoT Dienstleistung, der eMitter® Cloud, und den zugehörigen Software- und Server-Anwendungen durch uns, Futura GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 35, 33178 Borchen, gemäß der Leistungsbeschreibung in Anlage 1. Für Service und Wartung gilt das Service Level Agreement (SLA) in Anlage 2. Für den Erwerb der Hardware und im Übrigen ergänzend gelten unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen, abrufbar unter www.futura-germany.com/agb. Bei Widersprüchen gehen die vorliegenden AGB unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen vor. 

 

II. Leistungsgegenstand 

(1) Wir gewähren Ihnen für die Dauer der Vertragslaufzeit Zugang zur eMitter® Cloud und eine zeitlich befristete, einfache und nicht-übertragbare Lizenz an den dort abrufbaren Softwareanwendungen.  

(2) Zudem wird für die Dauer der Vertragslaufzeit der Zugang zur eMitter® Cloud und den damit verbundenen Softwareanwendungen über die eMitter®-App gewährt, die von uns kostenlos im Google-Play oder App-Store zum Download bereitgestellt wird.  

 

III. Leistungsbeginn 

Die Vertragslaufzeit beginnt zu Beginn des auf den Monat, in welchem der Erwerb des Hardware-Devices erfolgte, folgenden Monats.  

 

IV. Bereitstellungsgebühr, Lizenz- und Supportgebühr 

(1) Die vereinbarte Lizenz- und Supportgebühr, welche sowohl die Bereitstellung der Clouddienstleistung als auch die Bereitstellung des Softwaremoduls sowie die Softwarepflege und Supportdienstleistungen umfasst, ist im Voraus zu zahlen.  

(2) Individuelle Anpassungen, z.B. des Softwaremoduls durch eine individuelle Schnittstelle, wie auch etwaige Schulungen werden gesondert vereinbart und abgerechnet.  

(3) Sonderlösungen wie z.B. Komplettpreise oder anderweitige alternative Preismodelle sind individualvertraglich zu vereinbaren.  

 

  1. Support, Pflege und Wartung

(1) Wir stellen von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr vorbehaltlich geänderter betrieblichen oder tariflichen Arbeitszeitregelungen eine Support-Hotline zur Verfügung. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen sowie der 24. und 31.12. Die Support-Hotline unterstützt Sie bei Problemen mit der Nutzung der Softwaremodule und beantwortet Fragen zu Softwarefehlern und Anwendungsproblemen. Anfragen können des Weiteren auch schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Die Support-Hotline nimmt keine Erläuterung von bestimmten Softwarefunktionen und zur Implementierung des Softwaremoduls in Ihre Arbeitsabläufe vor; es handelt sich hierbei um Leistungen, die über zusätzliche Schulungen von Ihnen bestellt werden können. 

Im Übrigen gilt ergänzend das Service-Level-Agreement in Anlage 2 zu diesem Vertrag. 

(2) Wir sind zur Pflege der Softwaremodule verpflichtet. Die Softwarepflege beinhaltet insbesondere die Anpassung an rechtlich vorgeschriebene Anforderungen sowie die laufende Weiterentwicklung der Software. Updates der Cloudlösungen sind von der Softwarepflege umfasst und werden von uns vorgenommen.  

(3) Für die vorübergehende Nichterreichbarkeit der Anwendung im Rahmen von notwendigen Wartungsarbeiten haften wir nicht. Wartungsarbeiten sind von uns mit einer Vorfrist von 24 Stunden anzukündigen. Erfordert eine Sicherheitsbedrohung ein kurzfristigeres Handeln, sind wir in diesem Fall berechtigt, die Wartungsarbeiten unverzüglich durchzuführen.  

 

  1. VI. Gewährleistung

(1) Da Software – insbesondere komplexer Art– nicht vollkommen fehlerfrei entwickelt werden kann, gewährleisten wir lediglich, dass unsere Softwareanwendungen keine Fehlfunktionen aufweisen, durch welche ihre Nutzung mehr als unerheblich beeinträchtigt wird. 

(2) Zeigt sich während der Vertragslaufzeit ein Softwarefehler, so haben Sie uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat so konkret zu erfolgen, dass der fehlerhafte Programmablauf reproduziert werden kann. Die aus dem Softwarefehler resultierenden Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf unverzügliche Nachbesserung beschränkt. Zur Minderung der Lizenz- und Supportgebühr sowie zum Rücktritt vom Vertrag sind Sie nur berechtigt, nachdem die Nachbesserung zweimal innerhalb angemessener Frist fehlschlagen ist oder wir sie ernsthaft und endgültig verweigert haben. 

 

VII. Datenschutz 

Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Anbieters unter https://www.futura-germany.com/datenschutz/. 

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt durch uns im Auftrag gemäß der Auftragsverarbeitungsvereinbarung in Anlage 3 

Wir ergreifen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz Ihrer Daten vor Verlust, Diebstahl oder Manipulation nach dem Stand der Technik.  

 

VIII. Vertragslaufzeit 

Der Vertrag beginnt mit Leistungsbeginn (Ziffer II.) und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich automatisch jeweils um 12 weitere Monate sofern nicht eine Partei mindestens drei Monate Vorlaufzeit Ende des Vertrages kündigt  

Die gesetzlichen Regelungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt. 

 

  1. IX. Preisanpassungsklausel

Wir sind berechtigt, die monatliche Lizenz- und Supportgebühr in unserem billigen Ermessen zu ändern, wenn Steigerungen oder Senkungen unserer eigenen Gesamtkosten anfallen. Beispiele für Kostenelemente, welche auf die Berechnung der Gebühr Einfluss haben, sind Personalkosten, Kosten für die technische Bereitstellung des Supports und andere Kosten des Verkaufs (Rechnungsstellung, Bezahlung, Marketing etc.), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie) sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben. Preisänderungen werden Ihnen spätestens drei Monate vor ihrer Wirksamkeit mitsamt ihrer auf den oder die betroffenen Kostenelemente bezogenen Begründung bekanntgegeben.